NÖ Handwerkerbonus 2018

Mit dem NÖ Handwerkerbonus 2018 jetzt Sanierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen qualitativ hochwertig durch Gewerbetreibende durchführen lassen und bis zu € 600,– Zuschuss sichern!

Die Wohnung, das Eigenheim oder das Reihenhaus, für das Sie die Förderung beantragen, muss in Niederösterreich sein und von Ihnen als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter im Hauptwohnsitz bewohnt werden. Sie können pro Objekt nur einen Antrag stellen. Die Arbeiten müssen nach dem 1. Jänner 2018 begonnen worden sein. Den Förderantrag können Sie nach Vollendung der Leistung stellen.

Wichtig:
Nicht gefördert werden Neu-, Auf- oder Zubauten oder Arbeiten im Außenbereich, der Einbau und Austausch von Heizanlagen für fossile Brennstoffe, das Erstellen von Energieausweisen, Ablesedienste für Verbrauchszähler (Gas, Strom, Wasser, Fernwärme) und Möbelrestaurierungen. Die Förderung ist nicht mit anderen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschüssen der NÖ Wohnbauförderung kombinierbar.

Wie kann ich einreichen?
Die Antragstellung erfolgt prinzipiell online auf www.noe.gv.at/handwerkerbonus Sie benötigen die Rechnung, die auf Sie als Förderwerber ausgestellt ist, und den Zahlungsnachweis. Die Rechnung muss die Kosten der Arbeits- und Fahrzeiten, den Leistungszeitraum und die Adresse des Förderobjektes, an dem die Arbeiten durchgeführt worden sind, ausweisen. Außerdem müssen Sie die „Beilage zum Handwerkerbonus“ (zu finden auf www.noe.gv.at/handwerkerbonus) von Ihrer Gemeinde bestätigen lassen und dann gemeinsam mit Rechnung und Zahlungsbestätigung hochladen

www.noe.gv.at/handwerkerbonus