Die Schlosserei Fürndraht GmbH beweist erneut ihre Verlässlichkeit und Leistungsfähigkeit: Seit 2008 ist das Unternehmen ein langjähriges Mitglied bei der ANKÖ und hat auch für das Jahr 2025 die begehrte ANKÖ-Zertifizierung – Führungsbestätigung erhalten.
Zuverlässigkeit, Stabilität sowie finanzielle und technische Kompetenz sind wesentliche Grundlagen für den Erfolg und die Zufriedenheit der Kunden. Die erneute ANKÖ-Zertifizierung unterstreicht die hohen Standards der Schlosserei Fürndraht und ihre kontinuierliche Ausrichtung auf Qualität und Vertrauen
Mit der Führungsbestätigung für 2025 des ANKÖ (Auftragsnehmerkataster Österreich) wurde abermals und für die Öffentlichkeit zugänglich der Nachweis erbracht, dass die Schlosserei Fürndraht GmbH über diese wesentlichen Eigenschaften verfügt und somit weiterhin ein fixer Bestandteil der Liste geeigneter Unternehmen (LgU) ist.
Die Führungsbestätigung der ANKÖ – Liste geeigneter Unternehmen® (LgU) ist im Auftragnehmerkataster unter dem Firmencode 51624 zur Prüfung abrufbar.
Zertifikat Führungsbestätigung 2025
Schlossereimeister Martin Fürndraht: „In einer Zeit, in der wirtschaftliche Stabilität und Verlässlichkeit immer wichtiger werden, ist die ANKÖ-Zertifizierung ein wertvolles Zeichen der Qualität und Vertrauenswürdigkeit. Gerade in einem herausfordernden Umfeld mit steigenden Materialkosten und konjunkturellen Schwankungen sehen wir diese Auszeichnung als Bestätigung unserer Arbeit. Die ANKÖ-Zertifizierung zeigt unseren Partnern und Auftraggebern, dass die Schlosserei Fürndraht ein verlässlicher und professioneller Partner ist – darauf sind wir sehr stolz.“
Was ist die Führungsbestätigung der ANKÖ?
Mit der Liste geeigneter Unternehmen (LgU) sparen öffentliche Auftraggeber und Unternehmen bei der Eignungsprüfung Zeit und Kosten. In Österreichs Online-Datenbank für Eignungsnachweise gemäß dem Bundesvergabegesetz (BVergG) machen Bieter ihre Unterlagen Auftraggebern verfügbar. Die Datenbank entspricht dabei dem von der EU angestrebten „Once-Only-Principle“. Hinterlegte Nachweise müssen nicht erneut vorgelegt werden, sie sind für öffentliche Auftraggeber jederzeit in der Datenbank online verfügbar. Beide Seiten profitieren von automatisierten Schnittstellen.